BAUEN&WOHNEN

Grundsätzlich ist für Bauvorhaben sowie Fragen zum Thema Bauen seitens der Gemeinde das Bauamt zuständig, denn prinzipiell unterliegen alle Bauvorhaben in der Steiermark dem steiermärkischen Baugesetz (Stmk BauG) und dem steiermärkischen Raumordnungsgesetz (StROG).

Sie haben vor, ein Haus zu bauen, die Heizung bei Ihrem Haus zu tauschen oder ein Carport auf Ihrem Grund zu errichten? Egal was Sie neu- oder umbauen möchten, empfehlen wir Ihnen, früh genug Kontakt mit dem Bauamt bzw. der Gemeinde aufzunehmen. Auch vermeintlich kleine bauliche Maßnahmen wie Zäune oder Überdachungen müssen der Gemeinde gemeldet werden. Welches Verfahren anzuwenden ist, muss für jedes Bauvorhaben individuell geklärt werden.

Generell_unterscheidet_das_Stmk_BauG_aktuell_drei_Arten_von_Bauvorhaben.pdf

Sämtliche Anträge finden Sie im Bürgerservice-Bereich unter Downloads unserer Website.